Patienteninformation zum Terminservice- und Versorgungsgesetz

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, wir sind seit dem 01.09.2019 per Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verpflichtet, Ihnen eine offene Sprechstunde anzubieten. Bei dem vom Gesetzgeber definierten Konzept der „offenen Sprechstunde“ ist von Praxen ein bestimmter Zeitraum festzulegen, in dem sich die Patienten ohne vorherige Terminanmeldung oder Terminabstimmung in der Praxis vorstellen können.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es bei erhöhter Inanspruchnahme der offenen Sprechstunde sein kann, dass Sie nicht am selben Tag angenommen werden können. In diesem Fall müssen Sie es an einem anderen Tag erneut versuchen. Es gibt prinzipiell keinen Anspruch auf eine Behandlung, sondern die Ärztinnen und Ärzte entscheiden je nach Inanspruchnahme und Auslastung der offenen Sprechstunde, wie viele Patientinnen und Patienten konsultiert werden können.

Unsere Veranstaltungsräume

Der ideale Raum für Ihre Veranstaltung

Unsere modernen Veranstaltungsräume in Neuruppin bieten Platz für Seminare, Tagungen oder Workshops und können mit technischer Ausstattung und Catering-Optionen ergänzt werden.

Die großzügige Patientenakademie bietet Platz für bis zu 35 Personen und ist ideal für Vorträge, Workshops oder Seminare. Mit moderner Ausstattung wie Whiteboard, Jabra Kamera, Beamer und WLAN sind Sie bestens gerüstet.

Unsere Cateringküche ist die ideale Ergänzung für Ihre Veranstaltung. Hier können Speisen und Getränke bequem vorbereitet oder serviert werden – perfekt für Pausen und Verpflegung vor Ort.

Unsere gemütliche Lounge steht Ihnen während Ihrer Veranstaltung zur Verfügung und bietet den perfekten Ort für entspannte Pausen oder lockere Gespräche.

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