Patienteninformation zum Terminservice- und Versorgungsgesetz

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, wir sind seit dem 01.09.2019 per Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verpflichtet, Ihnen eine offene Sprechstunde anzubieten. Bei dem vom Gesetzgeber definierten Konzept der „offenen Sprechstunde“ ist von Praxen ein bestimmter Zeitraum festzulegen, in dem sich die Patienten ohne vorherige Terminanmeldung oder Terminabstimmung in der Praxis vorstellen können.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es bei erhöhter Inanspruchnahme der offenen Sprechstunde sein kann, dass Sie nicht am selben Tag angenommen werden können. In diesem Fall müssen Sie es an einem anderen Tag erneut versuchen. Es gibt prinzipiell keinen Anspruch auf eine Behandlung, sondern die Ärztinnen und Ärzte entscheiden je nach Inanspruchnahme und Auslastung der offenen Sprechstunde, wie viele Patientinnen und Patienten konsultiert werden können.

Ausbildung Physiotherapeut / in

Ausbildungsbeginn jährlich ab dem 01.10.

Wir als OGD glauben, dass die Zukunft der Gesundheit durch Innovation, Menschlichkeit und vorausschauendes Handeln gestaltet wird. Mit jedem Schritt, den wir heute machen, setzen wir neue Maßstäbe für eine bessere, ganzheitliche Gesundheitsversorgung von morgen.

Gezielte Bewegung zur Heilung und Prävention

Physiotherapeuten und -therapeutinnen unterstützen Patient/innen, deren Beweglichkeit durch Erkrankungen wie Rheuma, Nervenschäden oder Muskelverspannungen eingeschränkt ist. Sie analysieren die Beschwerden, wenden manuelle Techniken und andere physikalische Therapien an und suchen bei irreversiblen Funktionsstörungen nach Ausgleichsmöglichkeiten. In enger Absprache mit den Patient/innen klären sie über ärztliche Verordnungen und die Behandlung auf und beraten bei der Auswahl von Hilfsmitteln wie Gehhilfen. Dabei schaffen sie eine vertrauensvolle Atmosphäre und motivieren die Patient/innen zur aktiven Mitarbeit. Ein nachhaltiger Behandlungserfolg wird vor allem dann erzielt, wenn Patient/innen ihr Bewegungsverhalten im Alltag selbstständig anpassen. Geduld, Einfühlungsvermögen und Überzeugungskraft sind dabei ebenso gefragt wie eine gute Beobachtungsgabe.

Bewegung und Entspannung

Bei der aktiven Therapie führen Physiotherapeuten und -therapeutinnen Bewegungs- und Atemübungen durch, um Körperfunktionen zu erhalten oder wiederherzustellen. Sie unterstützen die Patient/innen bei der Bewegungsführung und motivieren sie, die Übungen selbstständig auszuführen. In der passiven Therapie, die häufig ergänzend zur aktiven Therapie eingesetzt wird, kommen Wärme-, Kälte-, Licht-, Hydro- und Elektrotherapie sowie klassische und Bindegewebsmassagen zum Einsatz. Diese Maßnahmen fördern Entspannung, lockern die Muskulatur und regen die Durchblutung an. Erfolge zeigen sich oft erst nach längerer Übung, weshalb die Behandlung über Monate oder Jahre erfolgen kann. Für gesunde Menschen bieten sie Präventionskurse in Einzel- oder Gruppenstunden an.
Eine gute körperliche Verfassung ist unerlässlich, um Massagen durchzuführen, Bewegungsübungen zu demonstrieren oder Patient/innen bei den Übungen zu unterstützen. Oft ist es erforderlich, in gebeugter Haltung zu arbeiten, beispielsweise beim Massieren, wenn sie sich über die Patient/innen beugen.

Effizient und gut organisiert

Physiotherapeuten und -therapeutinnen sorgen dafür, dass alle notwendigen Behandlungsmittel bereitstehen und in einwandfreiem Zustand sind. Dazu zählen Geräte mit Widerständen wie Federzüge oder Gewichte, Massageeinrichtungen sowie Geräte und Materialien für Wärme-, Kälte-, Elektro- und Hydrotherapie wie Bestrahlungsgeräte, Kältesprays und Wannen. Zur Erfolgskontrolle und Information des behandelnden Arztes oder der Ärztin dokumentieren sie regelmäßig Untersuchungsergebnisse, Behandlungsziele und -maßnahmen. Je nach Aufgabenbereich gehört auch die Abrechnung der physiotherapeutischen Leistungen mit den Krankenkassen zu ihrem Tätigkeitsfeld.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Nach ärztlicher Verordnung erstellen Sie individuelle Behandlungspläne und Übungsprogramme zur Erhaltung bzw. Rehabilitation der Beweglichkeit und Muskelfunktionen
  • Sie informieren Patient/innen oder Angehörige über den Befund, das Therapiekonzept und die geplanten Übungen und beraten bei der Auswahl von Hilfsmitteln wie Gehhilfen
  • Sie motivieren Patient/innen zu Eigenaktivität und Ausdauer, fördern Disziplin und Genesungswillen, regen gesundheitsförderliche Änderungen des Alltagsverhaltens an und korrigieren Fehlhaltungen sowie falsche Bewegungsmuster
  • Funktionsstörungen in den Bereichen Schmerz, Stoffwechsel, Durchblutung, Beweglichkeit, Koordination, Kraft und Ausdauer werden von Ihnen physiotherapeutisch untersucht und behandelt.
  • Sie erheben die physiotherapeutische Anamnese und wählen die passenden Untersuchungsmethoden aus.
  • Der physiotherapeutische Befund wird erstellt und in die ärztliche Diagnose integriert.
  • Je nach Behandlungsplan setzen Sie sowohl aktive als auch passive Therapieansätze um, wie zum Beispiel Bewegungs- und Atemtherapien sowie Anwendungen von Wärme, Kälte oder Elektrotherapie und Massagen.
  • Sie bieten Unterstützung bei der Bewegungsführung, motivieren Patient/innen, die Übungen selbstständig durchzuführen und erläutern die Bewegungsabläufe, manchmal auch durch Vormachen.
  • Sie wenden verschiedene Therapiemethoden an, wie Funktionsanalysen, manuelle Therapie, Atemtherapie oder postoperative Bewegungsübungen.
  • Zur Prävention gestalten Sie Einzel- und Gruppenkurse, darunter Gesundheitsgymnastik, Rückenschule und spezielle Programme wie Wassergymnastik und Osteoporosetraining.
  • Eventuell bieten Sie auch betriebliche Gesundheitsseminare an.
  • Sie planen und führen sportphysiotherapeutische Maßnahmen zur Leistungssteigerung, Prävention und Rehabilitation durch, insbesondere im Leistungssport.
  • In Praxen, Fitnessstudios oder Unternehmen entwickeln und organisieren Sie Trainingsangebote wie Rückenschulen, Arbeitsplatzanalysen und medizinische Trainingsprogramme.
  • Protokollierung, Beobachtung und Auswertung der Behandlungsverläufe, Organisation und Moderation von Fallbesprechungen bei Bedarf.
  • Verfassen von Behandlungsberichten, Verwaltung von Patientendaten, Anwendung von Praxissoftware und Abrechnung mit den Krankenkassen.
  • Abwicklung des Telefonverkehrs und Vergabe von Terminen
  • Empfang von Patient/innen und Abruf von Patientendaten
  • Anlage und Pflege digitaler Patientenakten
  • Bevorratung des Praxisbedarfs und fachgerechte Lagerung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
  • Bearbeitung des Postein- und -ausgangs sowie Schriftverkehr
  • Mitwirkung bei der Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen und anderen Kostenträgern, Durchführung von Quartalsabrechnungen und Ausstellung von Privatrechnungen
  • Übernahme von Aufgaben im Qualitätsmanagement, Sicherstellung der Arbeitsqualität im Praxisbereich und Optimierung von Prozessen und Abläufen

Gesundheit
Verbunden Leben

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