Patienteninformation zum Terminservice- und Versorgungsgesetz

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, wir sind seit dem 01.09.2019 per Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verpflichtet, Ihnen eine offene Sprechstunde anzubieten. Bei dem vom Gesetzgeber definierten Konzept der „offenen Sprechstunde“ ist von Praxen ein bestimmter Zeitraum festzulegen, in dem sich die Patienten ohne vorherige Terminanmeldung oder Terminabstimmung in der Praxis vorstellen können.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es bei erhöhter Inanspruchnahme der offenen Sprechstunde sein kann, dass Sie nicht am selben Tag angenommen werden können. In diesem Fall müssen Sie es an einem anderen Tag erneut versuchen. Es gibt prinzipiell keinen Anspruch auf eine Behandlung, sondern die Ärztinnen und Ärzte entscheiden je nach Inanspruchnahme und Auslastung der offenen Sprechstunde, wie viele Patientinnen und Patienten konsultiert werden können.

Unsere Selbstzahler-Angebote

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Unser Leistungsangebot

Wenn Sie Gesundheitsziele erreichen, präventiv aktiv sein wollen oder sich einfach eine Auszeit für ihr körperliches und seelisches Wohlbefinden gönnen möchten – im Therapie- und Rehazentrum ALTE SCHWIMMHALLE bieten wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Wohlfühlpaket an.

Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gern.

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