Patienteninformation zum Terminservice- und Versorgungsgesetz

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, wir sind seit dem 01.09.2019 per Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verpflichtet, Ihnen eine offene Sprechstunde anzubieten. Bei dem vom Gesetzgeber definierten Konzept der „offenen Sprechstunde“ ist von Praxen ein bestimmter Zeitraum festzulegen, in dem sich die Patienten ohne vorherige Terminanmeldung oder Terminabstimmung in der Praxis vorstellen können.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es bei erhöhter Inanspruchnahme der offenen Sprechstunde sein kann, dass Sie nicht am selben Tag angenommen werden können. In diesem Fall müssen Sie es an einem anderen Tag erneut versuchen. Es gibt prinzipiell keinen Anspruch auf eine Behandlung, sondern die Ärztinnen und Ärzte entscheiden je nach Inanspruchnahme und Auslastung der offenen Sprechstunde, wie viele Patientinnen und Patienten konsultiert werden können.

Unsere Rehabilitation

Gesundheit Erholt Leben – mit gezielter Unterstützung auf Ihrem Genesungsweg

Unsere Rehabilitation hilft Ihnen, nach einer Verletzung oder Erkrankung schnell wieder auf die Beine zu kommen und Ihre Lebensqualität zurückzugewinnen.

Über uns

Unser Fokus liegt auf einer schnellen und gezielten Wiederherstellung Ihrer Beweglichkeit und Lebensqualität. Dabei kombinieren wir modernste Technik mit einer einfühlsamen Betreuung, um Ihnen den Weg zurück in den Alltag zu erleichtern.

Marco Liebsch

Leiter des Bereichs
Rehabilitation

Leistungsangebot

Im Therapie- und Rehazentrum ALTE SCHWIMMHALLE bietet ein multiprofessionelles Expertenteam ein umfassendes Spektrum an Therapiemöglichkeiten, um die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Patientinnen und Patienten zu fördern. Verschiedene Therapieformen unterstützen unsere Patientinnen und Patienten dabei, ihre körperlichen und kommunikativen Fähigkeiten zu verbessern und zu erhalten. Gemeinsam arbeiten wir daran, die Bewegungsfähigkeit zu verbessern und Alltagskompetenzen zu fördern.

Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP)

Die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) ist eine ganzheitliche Therapieform, die verschiedene Ansätze kombiniert, um eingeschränkte Funktionen wiederherzustellen oder zu verbessern. Die EAP setzt sich aus Krankengymnastik. Physikalischer Therapie und Medizinischer Trainingstherapie (MTT) zusammen. Liegt eine entsprechende ärztliche Verordnung vor, werden bei Bedarf auch Ergotherapie oder psychologische Einzelgespräche in die
Behandlung integriert.
Die Komplextherapie umfasst folgende Bestandteile:

Trainingstherapeutische Rehabilitationsnachsorge (T-RENA)

Wenn Sie bereits an einer Rehabilitation teilgenommen haben und die Belastbarkeit Ihres Muskel- und Skelettsystems weiter steigern möchten, dann die die T-Rena-Maßnahmen das Richtige für Sie. Das Programm der Deutschen Rentenversicherung wurde entwickelt, um Beweglichkeit und Koordination sowie Kraft und Ausdauer durch Gerätetraining zu verbessern.
Das Angebot richtet sich an Renten-Versicherte mit Funktionsdefiziten des Stütz- und Bewegungsapparates, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

Die Rehabilitationsnachsorge beinhaltet gezieltes Muskelaufbautraining an medizinischen Geräten in einer kleinen Gruppe. Dabei werden Sie von erfahrenen Physiotherapeuten und
Sporttherapeuten betreut.

Der Weg zum Rehasport

Ich möchte mich fit halten oder habe bereits körperliche Beschwerden? Dann besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am Rehasport!
Der Hausarzt oder jeder andere Arzt stellt dann die Verordnung 56 für den Rehasport aus. Nun kann die Verordnung unserer Einrichtung vorgelegt werden, um eine Gruppe sowie passende Uhrzeit für den Rehasport zu finden.
Eine passende Gruppe gefunden? Nun wird ein Beratungsgespräch durchgeführt, um über alle Regeln und Angebote aufzuklären.
Sind alle Punkte geklärt, kann nun die Verordnung durch den Patienten bei der Krankenkasse genehmigt werden.
Wurde die Verordnung bestätigt, kann endlich am Rehasport teilgenommen werden!

Grundsätzlich darf jede Person mit einer körperlichen Schädigung eine Verordnung vom Arzt erhalten und somit am Rehasport teilnehmen.

Auch privat Versicherte Patienten haben einen Anspruch auf Rehasport und können die Kostenübernahme mit ihrer Privatversicherung abrechnen. Zuvor schließen Sie einen Behandlungsvertrag mit dem Rehasportanbieter ab.

Gesetzlich versicherte Patienten erhalten eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Falls ein Zusatzangebot wie die Sauna oder das Training im Fitness-Bereich gewünscht ist, müssen diese Kosten privat getragen werden.

Sobald die Verordnung vom Arzt ausgestellt wurde, ist die Verordnung 6 Monate lang gültig. Sollte bis dahin kein geeigneter Kurs gefunden werden, muss die Verordnung neu ausgestellt werden.

Wenn die Verordnung bereits genehmigt ist, muss der Rehasport innerhalb von 3 bis maximal 6 Monaten begonnen werden. Ansonsten verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.

Beim Rehasport wird ausschließlich in festen Gruppen von bis zu 15 Personen trainiert. Zudem gibt es verschiedene Angebote in Form von Trockengymnastik sowie Wassersport. Die Gymnastischen Übungen variieren in jeder Kurseinheit und umfassen Übungen für den ganzen Körper.

Eine ärztliche Empfehlung kann 1-3 Trainingseinheiten pro Woche umfassen. Die Anzahl der Trainingseinheiten kann jedoch auch nach eigenem Ermessen reduziert werden. (Beispielsweise: Statt 2 Teilnahmen, nur eine Teilnahme pro Woche). Die Trainingseinheiten können ebenso wegen einer begrenzten Gruppenkapazität vom Rehasportanbieter begrenzt werden.

Falls die festen Termine wegen Krankheit oder Urlaub nicht wahrgenommen werden können, erfolgt eine Rücksprache mit dem Trainer und somit eine persönliche oder telefonische Abmeldung. Sollte ein Patient mehr als 3x unentschuldigt fehlen, führt dies in Rücksprache zu einem Kursplatzverlust.

Die Krankassen können mehrere Einheiten und Zeiträume genehmigen. In den meisten Fällen sind dies: 50 Einheiten, die innerhalb von 18 Monaten durchgeführt werden können, 120 Einheiten, die in 36 Monaten oder 90 Einheiten, die in 24 Monaten absolvieren werden müssen.

Wenn alle Einheiten fristgerecht absolviert wurden, kann der Arzt eine Folgeverordnung ausstellen. Eine Folgeverordnung muss erneut durch die Krankenkasse bewilligt werden. Falls die Einheiten nicht im vorgegeben Zeitraum absolviert werden konnten, wäre es möglich in Rücksprache mit der Krankenkasse einen zeitlichen Aufschub zu erwirken, um die fehlenden Einheiten nachzuholen.

Das Team

Marco Liebsch

Leiter des Bereichs
Rehabilitation

Heike Kamrath

Physiotherapeutin

Sarah Kania

Physiotherapeutin

Florian Lange

Physiotherapeut

Kirsten Lüdecke

Physiotherapeutin

Michael Müller

Physiotherapeut

Lukas Schröder

Physiotherapeut

David Vogt

Physiotherapeut

Angelique Wagenitz

Physiotherapeutin

Benjamin Kochanski

Anmeldung

Stefanie Nazar

Anmeldung

Dominik Reitz

Anmeldung

Maria Schreiber

Anmeldung

Sarah Soike

Anmeldung

Gesundheit
Ganzheitlich
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Sie haben Fragen oder benötigen
Termine? Unsere Assistent/innen
stehen Ihnen während unserer Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.

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