Patienteninformation zum Terminservice- und Versorgungsgesetz

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, wir sind seit dem 01.09.2019 per Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verpflichtet, Ihnen eine offene Sprechstunde anzubieten. Bei dem vom Gesetzgeber definierten Konzept der „offenen Sprechstunde“ ist von Praxen ein bestimmter Zeitraum festzulegen, in dem sich die Patienten ohne vorherige Terminanmeldung oder Terminabstimmung in der Praxis vorstellen können.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es bei erhöhter Inanspruchnahme der offenen Sprechstunde sein kann, dass Sie nicht am selben Tag angenommen werden können. In diesem Fall müssen Sie es an einem anderen Tag erneut versuchen. Es gibt prinzipiell keinen Anspruch auf eine Behandlung, sondern die Ärztinnen und Ärzte entscheiden je nach Inanspruchnahme und Auslastung der offenen Sprechstunde, wie viele Patientinnen und Patienten konsultiert werden können.

Protest gegen das GKV-Betragsstabilisierungsgesetz

15. Juni 2026

Mit einer Protestaktion am 11.06.2026 machten die Mitarbeitenden der OGD auf die drohenden Folgen des vom Bundesministerium für Gesundheit geplanten GKV-Betragsstabilisierungsgesetzes aufmerksam und warnten vor entstehenden Versorgungslücken.

Finanzierte Fallzahlen sinken deutlich – Patientinnen und Patienten in ländlichen Regionen und spezialisierte Ärzte sind besonders betroffen.

Die Ostprignitz-Ruppiner Gesundheitsdienste (OGD) warnen vor spürbaren Folgen des GKV-Betragsstabilisierungsgesetzes für die ambulante Versorgung. Nach aktueller Auswertung sinkt die finanzierte Behandlungszahl je Arzt und Quartal im Durchschnitt um 13,6 Prozent. Aus bislang 31.944 geleisteten Behandlungsfällen würden künftig nur noch 27.603 Fälle finanziert.

„Die Beitragssatzstabilisierung darf nicht zulasten der Versorgungssicherheit gehen – gerade nicht in ländlichen Regionen“, so die zentrale Botschaft der Betriebsleitung der OGD. Besonders betroffen seien spezialisierte und chronische Versorgungsbereiche.

Die OGD fordert deshalb ein Ende verdeckter Leistungskürzungen, gezielte Sicherungsmechanismen für besonders betroffene Regionen und Fachgruppen sowie den Erhalt wirksamer Anreize für zusätzliche Behandlungstermine und offene Sprechstunden.