Patienteninformation zum Terminservice- und Versorgungsgesetz

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, wir sind seit dem 01.09.2019 per Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verpflichtet, Ihnen eine offene Sprechstunde anzubieten. Bei dem vom Gesetzgeber definierten Konzept der „offenen Sprechstunde“ ist von Praxen ein bestimmter Zeitraum festzulegen, in dem sich die Patienten ohne vorherige Terminanmeldung oder Terminabstimmung in der Praxis vorstellen können.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es bei erhöhter Inanspruchnahme der offenen Sprechstunde sein kann, dass Sie nicht am selben Tag angenommen werden können. In diesem Fall müssen Sie es an einem anderen Tag erneut versuchen. Es gibt prinzipiell keinen Anspruch auf eine Behandlung, sondern die Ärztinnen und Ärzte entscheiden je nach Inanspruchnahme und Auslastung der offenen Sprechstunde, wie viele Patientinnen und Patienten konsultiert werden können.

Die OGD als Arbeitgeber

Gesundheit Beruflich Leben – für die Menschen in unserer Region

Wir bieten innovative Strukturen und ein starkes Team für eine zukunftsweisende Gesundheitsversorgung.

Die OGD hat viele Vorteile:

Gesundheit Verantwortungsvoll Leben – für eine nachhaltige und faire Versorgung

Bei der OGD haben wir drei Kernwerte definiert, die unser Team prägen und unsere gemeinsame Arbeit leiten.

Menschlichkeit

Innovation

Nachhaltigkeit

Die OGD ist Arbeitgeber für diverse Berufsgruppen (m/w/d):

Wir geben Ihnen die Möglichkeit, im Rahmen einer Hospitation sowohl den prospektiven Einsatzbereich, als auch Ihre zukünftigen Kollegen und Kolleginnen kennenzulernen. Selbstverständlich werden Sie, wenn Sie sich für die OGD entschieden haben, in Ihrem Arbeitsumfeld eingearbeitet.