Patienteninformation zum Terminservice- und Versorgungsgesetz

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, wir sind seit dem 01.09.2019 per Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verpflichtet, Ihnen eine offene Sprechstunde anzubieten. Bei dem vom Gesetzgeber definierten Konzept der „offenen Sprechstunde“ ist von Praxen ein bestimmter Zeitraum festzulegen, in dem sich die Patienten ohne vorherige Terminanmeldung oder Terminabstimmung in der Praxis vorstellen können.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es bei erhöhter Inanspruchnahme der offenen Sprechstunde sein kann, dass Sie nicht am selben Tag angenommen werden können. In diesem Fall müssen Sie es an einem anderen Tag erneut versuchen. Es gibt prinzipiell keinen Anspruch auf eine Behandlung, sondern die Ärztinnen und Ärzte entscheiden je nach Inanspruchnahme und Auslastung der offenen Sprechstunde, wie viele Patientinnen und Patienten konsultiert werden können.

Barrierefreiheit

Information zur Barrierefreiheit

Wir arbeiten derzeit an der systematischen Prüfung und Optimierung unserer Website gemäß den Anforderungen der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung).

Ziel ist es, die digitale Zugänglichkeit kontinuierlich zu verbessern und bestehende Barrieren schrittweise abzubauen.

Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen, freuen wir uns über einen entsprechenden Hinweis unter:

sekretariat@ogd-neuruppin.de