Patienteninformation zum Terminservice- und Versorgungsgesetz

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, wir sind seit dem 01.09.2019 per Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verpflichtet, Ihnen eine offene Sprechstunde anzubieten. Bei dem vom Gesetzgeber definierten Konzept der „offenen Sprechstunde“ ist von Praxen ein bestimmter Zeitraum festzulegen, in dem sich die Patienten ohne vorherige Terminanmeldung oder Terminabstimmung in der Praxis vorstellen können.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es bei erhöhter Inanspruchnahme der offenen Sprechstunde sein kann, dass Sie nicht am selben Tag angenommen werden können. In diesem Fall müssen Sie es an einem anderen Tag erneut versuchen. Es gibt prinzipiell keinen Anspruch auf eine Behandlung, sondern die Ärztinnen und Ärzte entscheiden je nach Inanspruchnahme und Auslastung der offenen Sprechstunde, wie viele Patientinnen und Patienten konsultiert werden können.

Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website der Ostprignitz-Ruppiner Gesundheitsdienste GmbH ist weitgehend mit den Anforderungen der Barrierefreiheit vereinbar.

Die Umsetzung orientiert sich an den Vorgaben der WCAG 2.2 (Konformitätsstufe AA).
Aufgrund der Größe und Komplexität des Webangebots können einzelne Inhalte oder Funktionen derzeit noch nicht vollständig barrierefrei sein.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit der Website weiter zu verbessern.

Erstellung dieser Erklärung

Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer durchgeführten Überprüfung der Website unter Einbeziehung externer fachlicher Unterstützung sowie ergänzenden technischen und manuellen Tests.

Zusätzlich wurde eine weitere unabhängige externe Prüfung beauftragt, deren Ergebnisse aktuell noch ausstehen und in die weitere Optimierung einfließen.

Rückmeldung und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie Inhalte in einer barrierefreien Form, kontaktieren Sie uns gerne unter:

sekretariat@ogd-neuruppin.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.

Die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen und prüft, ob die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei.

Kontakt der Durchsetzungsstelle:

Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Henning-von-Tresckow-Straße 2–13
14467 Potsdam

E-Mail: durchsetzung.BIT@msgiv.brandenburg.de
Telefon: 0331 866-5048

Laufende Optimierung

Die Ostprignitz-Ruppiner Gesundheitsdienste GmbH entwickelt ihr digitales Angebot kontinuierlich weiter.
Barrierefreiheit wird dabei als integraler Bestandteil verstanden und fortlaufend überprüft und verbessert.

 

Diese Erklärung wurde am 10.04.2026 erstellt und zuletzt am 10.04.2026 überprüft.